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Mit einigen Informationen erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot für Sie.
Krankenversicherung

Grundversicherung (KVG)

Zusatzversicherungen (VVG)

Alternativmedizin Versicherung

Ambulantversicherung

Spitalversicherung

Unfallversicherung

Zahnversicherung

Taggeldversicherung
Über die Krankenversicherung
- Ambulante Behandlung.
- Verschreibungspflichtige Medikamente.
- Notfallbehandlung im Ausland.
- Versicherung für alternative Medizin.
- Schwangerschaftsvorsorge.
- Präventivmaßnahmen.

Die Grundversicherung ist für alle gleich. Um verschiedene Risiken je nach individuellen Bedürfnissen abzudecken, gibt es Zusatzversicherungen.
Wie kann ich bei der Basisversicherung Geld sparen? Welche Selbstbeteiligung ist am besten für mich geeignet? Welches Modell der Krankenversicherung sollte ich wählen?
Finden Sie die beste Lösung für sich und Ihre Familie, indem Sie die Versicherung an Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget anpassen.
Maßgeschneiderte Angebote nur für Sie.
Wir stellen immer Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt, unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Situation. Wir bieten Ihnen eine vollständige und erschwingliche Lösung als Ergänzung zur Basisversicherung.
Dank einzigartiger und flexibler Möglichkeiten zur Auswahl und Anpassung können Sie den Versicherungsschutz optimal an Ihre aktuelle Lebenssituation anpassen.
Ihre Sicherheit, speziell für Sie geschaffen!
Einzigartige Vorteile für Sie.
- Freiheit bei der Wahl des Arztes und Krankenhauses in der gesamten Schweiz und darüber hinaus.
- Möglichkeit, die Abteilung des Krankenhauses vor jeder Hospitalisierung auszuwählen.
- Ambulante und stationäre Behandlung im Notfall oder nach Wahl, weltweit.
- Beiträge für Programme, die Gesundheit und Präventionsmaßnahmen fördern.
Genauso einzigartig wie Sie.
Versicherung für ambulante Behandlungen
Krankenhausversicherung
Versicherung für alternative Medizin
Zahnbehandlungsversicherung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Indem Sie das richtige Modell der Basisversicherung und die passende Selbstbeteiligung wählen, können Sie jeden Monat viel Geld sparen.
Es gibt drei Hauptmodelle:
Freie Arztwahl (das teuerste Modell)
Telemedizin (das günstigste Modell)
Hausarztmodell oder Gruppenpraxismodell.
Nein, Sie können die Basisversicherung immer am 1. Januar wechseln, auch wenn Sie sich in Behandlung befinden. Dies gilt jedoch nicht für Zusatzversicherungen, bei denen eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Immer am 1. Januar des folgenden Jahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (die Kündigung muss bis zum 30. November bei der Gesellschaft eingereicht werden, das Poststempel-Datum zählt nicht).
Nein, um die Basisversicherung zu wechseln, müssen alle unbezahlten Beträge bis zum 31. Dezember beglichen sein. Dies umfasst sowohl die Prämien als auch die Rechnungen für Dienstleistungen.
Für einen Erwachsenen beträgt der durchschnittliche Unterschied etwa 125 CHF pro Monat oder 1500 CHF pro Jahr. Eine Selbstbeteiligung von 300 CHF ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre Behandlungskosten oder Medikamentenkosten über 1800 CHF pro Jahr liegen. Für Kinder beträgt der Selbstbehalt 10%, bis zu einem Maximum von 350 CHF pro Jahr.